Urlaub und Tourismus in der Slowakei - Informationen zu Urlaubszielen in der Slowakei, Unterkunft in der Slowakei
Zollvorschriften
Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die
Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine)
einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: Link
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Reisebedarf
Gebrauchsgüter für den persönlichen Gebrauch sind zollfrei.
Dieser Reisebedarf muß aber auch wieder ausgeführt werden.
Lebens- und Genußmittel
Im privaten
Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Gebrauch “unbegrenzt” mitgeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und
gewerblicher Verwendung gelten dabei folgende Mengen:
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder200 Zigarren oder 1 kg Tabak
10 Liter
Spirituosen und 20 Liter alkoholische Mixgetränke und 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier sowie 10 kg Kaffee.
Achtung !
Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU Ländern und für Waren aus Dutyfreeshops gelten niedrigere
Mengen.
Ausfuhr
Für die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten
ist eine staatliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Aktuell
Es lohnt auf jeden Fall, sich bei Unklarheiten über aktuelle Bestimmungen
vor der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.
Im
nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der
Umsatzsteuer bei der Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet.
Diese Waren bleiben mit
der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates (Slowakei) belastet (Ursprungslandsprinzip).
Sie können also Waren in der Slowakei
einschließlich dortiger Umsatz/Mehrwertsteuer kaufen und der Vorgang ist damit abgabenrechtlich abgeschlossen.
Wert- bzw. mengenmäßige
Beschränkungen bestehen zollrechtlich seit 01. Mai 2004 nicht mehr. Auch sind Zollformalitäten nicht erforderlich.
Allerdings sind für
bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabakwaren, Alkohol, Kaffee, Mineralöl-Kraftstoff) mengenmäßige Richtwerte/Freimengen
vorgesehen.
Für die Einfuhr von Tabakwaren aus den Beitrittsstaaten im Rahmen des Reiseverkehrs gelten jedoch abweichende Freimengen.
Es lohnt auf jeden Fall, sich über aktuelle Bestimmungen vor
der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.