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Zollvorschriften

Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine) einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: Link

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Reisebedarf


Gebrauchsgüter für den persönlichen Gebrauch sind zollfrei. Dieser Reisebedarf muß aber auch wieder ausgeführt werden.

Lebens- und Genußmittel

Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Gebrauch “unbegrenzt” mitgeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten dabei folgende Mengen:

800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder200 Zigarren oder 1 kg Tabak

10 Liter Spirituosen und 20 Liter alkoholische Mixgetränke und 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier sowie 10 kg Kaffee.

Achtung !

Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU Ländern und für Waren aus Dutyfreeshops gelten niedrigere Mengen.

Ausfuhr

Für die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäten ist eine staatliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Aktuell

Es lohnt auf jeden Fall, sich bei Unklarheiten über aktuelle Bestimmungen vor der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.

 

Im nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den
umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der Umsatzsteuer bei der
Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet.

Diese Waren bleiben mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates (Slowakei) belastet
(Ursprungslandsprinzip).

Sie können also Waren in der Slowakei einschließlich dortiger Umsatz/Mehrwertsteuer kaufen
und der Vorgang ist damit abgabenrechtlich abgeschlossen.

Wert- bzw. mengenmäßige Beschränkungen bestehen zollrechtlich seit 01. Mai 2004
nicht mehr. Auch sind Zollformalitäten nicht erforderlich.

Allerdings sind für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabakwaren, Alkohol, Kaffee,
Mineralöl-Kraftstoff) mengenmäßige Richtwerte/Freimengen vorgesehen.

Für die Einfuhr von Tabakwaren aus den Beitrittsstaaten im Rahmen des
Reiseverkehrs gelten jedoch abweichende Freimengen.

Es lohnt auf jeden Fall, sich über aktuelle Bestimmungen vor der Reise Informationen
beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.

 

 

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