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Hinweise des deutschen Auswärtigen Amtes zum Straßenverkehr in der Slowakei Stand Januar 2012, Auszug

Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand  (Fahrbahnbelag, mangelhafte
Beschilderung, fehlende  Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen
wird  zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten.

Baustellen sind oft schlecht ausgeschildert, die Spurführung  kann unklar sein. Grundsätzlich
gilt angepasstes Fahren bei unklarer Verkehrslage!

Bitte verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen kooperativ.

Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer  Höhe von 30 bis zu 650
Euro zu verhängen.

Die genaue Höhe der Strafe fällt in das Ermessen des Polizeibeamten.

Verlangen Sie eine  Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine  Gefälligkeitszahlungen
aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, notieren Sie bitte den Namen des Beamten.

Er ist zum Tragen eines  Namensschildes verpflichtet.

Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen  Dolmetscher beiziehen muss
(mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden  betragen).

Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen
(z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).

Seit dem 1. Februar 2009 gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz. Dieses sieht folgende
Änderungen vor:

- Fahren mit eingeschaltetem Licht ganzjährig verpflichtend
- Senkung der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60km/h auf 50km/h
- Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms außerhalb von Ortschaften,
- für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften
- Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee
- Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen

Die Promillegrenze beträgt 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die  Polizei den Führerschein
entziehen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen  können mit einem Bußgeld bis zu 650,00 Euro geahndet
werden.

Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette
angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache  Gebühr einer Monatsvignette.

Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen  und den internationalen
Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der  Homepage der Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland in Pressburg: Link

Quelle: Deutsches Auswärtiges Amt, Link zur Quelle

 

Wichtig:

Es ist pro Insasse des Fahrzeuges eine Warnweste mitzuführen. Diese sind im Falle eines
Verlassens des Fahrzeuges wegen Panne der Unfall durch jeden Insassen anzulegen !

Auto- und Motorradfahrer müssen dort die Weste anlegen, wenn sie ihr  Fahrzeug nach einem
Unfall, einer Panne oder aus anderen Gründen auf  Straßen außerhalb geschlossener
Ortschaften verlassen.

Bei Verstößen  gegen diese Vorschrift droht eine Geldbuße zwischen 50 und 150 Euro.

 

Was ist bei der Einreise in die Slowakei mit einem Kraftfahrzeug zu beachten ?

Der Führerschein und der Fahrzeugschein sind unbedingt im Original mitzuführen. Wichtig ist
die Internationale Grüne Versicherungskarte - Sie dient als Versicherungsnachweis und
erleichtert bei einem Verkehrsunfall die Abwicklung.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise in die Slowakei bei Ihrem Autoversicherer nach
ausreichendem Versicherungsschutz - die Zahlungsmodalitäten in der Slowakei weichen stark
von denen zum Beispiel in Deutschland ab.

Bei einem sichtbaren Schaden an der Karosserie lassen Sie sich diesen bereits bei der Einreise
bzw. an der Unfallstelle in der Slowakei durch die Slowakische Polizei bestätigen. Ansonsten gibt es Probleme beim Verlassen des Landes.

 

Sind Abschnitte des Straßennetzes gebührenpflichtig ?

In der Slowakei gilt für einige Abschnitte des Strassennetzes eine Gebührenpflichtt.
Wichtig ist, daß diese Vignettenpflicht unmittelbar an der Landesgrenze beginnt und die

Vignette daher vor der Einreise in die Slowakei erworben werden sollte !

 

Vignetten und Mautpflicht in der Slowakei (Stand: 2010)

Autobahnen und Schnellstraßen sind gebührenpflichtig für alle zweispurige Fahrzeuge

Für Straßen I. Klasse besteht die Entgeltpflicht nur für die Fahrzeuge,
die der Mautpflicht nicht unterliegen

Es gelten folgende Preise (in Euro) für die Vignetten (Stand 01.01.2011)

Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen:

- Wochenvignette (7 Tage gültig): 7,00
- Monatsvignette (30 Tage gültig): 14,00
- Jahresvignette (1 Jahr gültig): 50,00
- Tagesvignetten sind nicht erhältlich

Fahrzeuge über 3,5 und unter 12 Tonnen:

- Tagesvignette: nicht erheitlich
- Wochenvignette (7 Tage gültig): 7,00
- Monatsvignette (30 Tage gültig): 14,00
- Jahresvignette (1 Jahr gültig): 50,00

Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht finden Sie auf der  Homepage der Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: Link

 

 

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