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Tourismus in der Slowakei, Urlaubsziele, Unterkunft, Auto, Grenzübergänge, Einreise, Zoll, Winterurlaub, Sommerurlaub, Kuren, Silvester ...
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Slowakei Tourismus - Auto
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Hinweise des deutschen Auswärtigen Amtes zum Straßenverkehr in der Slowakei Stand
Januar 2012, Auszug
Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung,
fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie
angepasster Fahrweise geraten.
Baustellen sind oft schlecht ausgeschildert, die Spurführung kann unklar sein. Grundsätzlich gilt
angepasstes Fahren bei unklarer Verkehrslage!
Bitte verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen kooperativ.
Slowakische
Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen.
Die genaue Höhe der Strafe fällt in das Ermessen des Polizeibeamten.
Verlangen
Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen,
notieren Sie bitte den Namen des Beamten.
Er ist zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet.
Verständigen Sie bei Unfällen sofort
die Polizei, die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen).
Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).
Seit
dem 1. Februar 2009 gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz. Dieses sieht folgende Änderungen vor:
- Fahren mit eingeschaltetem Licht ganzjährig
verpflichtend - Senkung der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60km/h auf 50km/h - Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms außerhalb von
Ortschaften, - für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften - Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee - Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen
Die Promillegrenze beträgt 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650,00 Euro geahndet werden.
Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette.
Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: Link
Quelle: Deutsches Auswärtiges Amt, Link zur Quelle
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Wichtig:
Es ist pro Insasse des Fahrzeuges eine Warnweste mitzuführen. Diese sind im Falle eines Verlassens des Fahrzeuges wegen Panne der Unfall durch jeden Insassen anzulegen !
Auto- und Motorradfahrer müssen dort die Weste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder aus anderen Gründen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift droht eine Geldbuße zwischen 50 und 150 Euro.
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Was ist bei der Einreise in die Slowakei mit einem Kraftfahrzeug zu beachten ?
Der
Führerschein und der Fahrzeugschein sind unbedingt im Original mitzuführen. Wichtig ist die Internationale Grüne Versicherungskarte - Sie dient als
Versicherungsnachweis und erleichtert bei einem Verkehrsunfall die Abwicklung.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise in die
Slowakei bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz - die Zahlungsmodalitäten in der Slowakei weichen stark von denen zum
Beispiel in Deutschland ab.
Bei einem sichtbaren Schaden an der Karosserie lassen Sie sich diesen bereits bei der Einreise bzw. an der
Unfallstelle in der Slowakei durch die Slowakische Polizei bestätigen. Ansonsten gibt es Probleme beim Verlassen des Landes.
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Sind Abschnitte des Straßennetzes gebührenpflichtig ?
In der Slowakei gilt für einige Abschnitte des Strassennetzes eine Gebührenpflichtt. Wichtig ist, daß diese Vignettenpflicht unmittelbar an der Landesgrenze beginnt und die
Vignette daher vor der Einreise in die Slowakei erworben werden sollte !
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Vignetten und Mautpflicht in der Slowakei (Stand: 2010)
Autobahnen und Schnellstraßen sind
gebührenpflichtig für alle zweispurige Fahrzeuge
Für Straßen I. Klasse besteht die Entgeltpflicht nur für die Fahrzeuge, die der Mautpflicht nicht unterliegen
Es gelten folgende Preise (in Euro) für die Vignetten (Stand 01.01.2011)
Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen:
- Wochenvignette (7 Tage gültig): 7,00 - Monatsvignette (30 Tage gültig): 14,00 - Jahresvignette (1 Jahr gültig): 50,00 - Tagesvignetten sind nicht erhältlich
Fahrzeuge über 3,5 und unter 12 Tonnen:
- Tagesvignette: nicht erheitlich - Wochenvignette (7 Tage gültig): 7,00 - Monatsvignette (30 Tage gültig): 14,00 - Jahresvignette (1 Jahr gültig): 50,00
Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: Link
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