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In
der Slowakei wurde am 21.03.2020 eine neue Regierung gewählt. Mehr Informationen hier auf Bratislava.de (Link) oder auf Radio Slovakia International (Link)
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Die Slowakei ist eine parlamentarische demokratische Republik
mit einem Regierungschef (Premierminister/-in), der die meisten Exekutivbefugnisse auf sich vereint,
und einem
Staatsoberhaupt (Präsident/-in), das formell dieser Exekutive vorsteht, jedoch nur sehr begrenzte praktische Befugnisse hat.
Das Land ist in
8 Regionen unterteilt, die jeweils nach ihrer wichtigsten Stadt benannt sind. Seit 2002 verfügen diese Regionen über einen gewissen Grad an
Autonomie.
Quelle: europa.eu
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Bratislava, Palais Grassalkovich, Präsidentenpalais, Bildquelle:
Wikipedia, Autor: Gryffindor, Lizenz GFDL
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Die Slowakische Republik
Die Slowakische Republik - auch Slowakei
genannt - wurde nach langer und wechselvoller Geschichte des Landes am 01. Januar 1993 gegründet. Seitdem ist der 1. Januar
Staatsfeiertag.
Hauptstadt und Sitz der Regierung sowie des Parlamentes ist Bratislava - ein politisches, kulturelles und
wirtschaftliches Zentrum mit ca. 452.000 Einwohnern. Bratislava ist damit auch die größte Stadt der Slowakei.
Die Slowakei ist
Mitglied in internationalen Organisationen wie der UNO, der WHO, der UNESCO und vielen anderen. Seit dem 02. April 2004 ist die Slowakei
Mitglied der Nato und seit dem 01. Mai 2004 der Europäischen Union (EU).
Der Präsident
Die Regierungsform ist die Parlamentarische Demokratie mit einem Staatsoberhaupt, einem Regierungschef und dem
Abgeordnetenhaus, dem 150 Abgeordnete aus mehreren Parteien angehören. Weiterhin kann es auch unabhängige (parteilose) Abgeordnete
geben.
Das Staatsoberhaupt - der Staatspräsident - wird direkt vom Volk gewählt. Er vertritt den Staat nach außen, schließt
internationale Vereinbarungen ab und ratifiziert die Gesetze, die vom Nationalrat verabschiedet werden. Er kann einen Gesetzesentwurf (ggf. auch
mit Änderungsvorschlägen) an den Nationalrat zurückleiten.
In bestimmten Situationen kann er den Nationalrat auflösen.
Der
Präsident ernennt selbstständig den Ministerpräsidenten und im Einvernehmen mit ihm dann die Minister.
Er ernennt die Richter des
Verfassungsgerichtes und den Generalstaatsanwalt. Er hat das Recht Strafen zu mildern oder zu tilgen und kann Amnestien erlassen.
Seine
Amtszeit innerhalb einer Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Er kann nur einmal wiedergewählt werden.
Der Nationalrat
Die legislative Gewalt bildet der
Nationalrat, ein Einkammerparlament. Die Wahlen in den Nationalrat sowie die Europawahlen werden als Verhältniswahlen
durchgeführt.
Aufgabe des Nationalrats ist in erster Linie die Kontrolle der Regierung und die Verabschiedung von Gesetzen. Das Mandat wird
frei ausgeübt. Der Nationalrat der Slowakischen Republik ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende
Organ des Landes.
Einfache Gesetze werden bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Abgeordneten und mit Zustimmung von mindestens
der Hälfte der Anwesenden beschlossen.
Zur Verabschiedung von Verfassungs- gesetzen und zur Wahl des Präsidenten des Nationalrates
ist eine Dreifünftel - Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich.
Das Parlament wird für einen Zeitraum von 4 Jahren in allgemeiner,
gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt.
In bestimmten Krisensituationen kann der Nationalrat vom Präsidenten aufgelöst werden.
Regierung
Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und besteht aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden
Ministerpräsidenten und den Ministern.
Ein Regierungsmitglied kann nicht gleichzeitig Abgeordneter im Nationalrat sein. Falls es zu
dieser Situation kommt, wird das Abgeordnetenmandat nicht ausgeübt und für die gegebene Zeit tritt im Nationalrat ein Ersatzmann an.
Die
Regierung benötigt nach ihrem Antritt das Vertrauen des Nationalrats. Ebenso kann der Nationalrat mit einem Misstrauensvotum die Regierung zum
Rücktritt zwingen.
Das Parlament kann auch einzelnen Regierungsmitgliedern Misstrauen aussprechen. In diesem Fall muss der Präsident das
Regierungsmitglied aus seinem Amt entlassen. Die Regierung ist dem Nationalrat verantwortlich. Formal gesehen entscheidet die Regierung als
Kollegium. Zur Annahme eines Beschlusses ist die Zustimmung der Mehrheit ihrer Mitglieder erforderlich. Sie kann zur Durchführung von
Gesetzen Verordnungen erlassen.
Regionale Verwaltung
Die Slowakei ist ein Einheitsstaat. Das Staatsgebiet ist in acht Selbstverwaltungslandesbezirke bzw. höhere
Gebietseinheiten unterteilt. In diesen Gebietskörperschaften werden Selbstverwaltungsorgane als Volksvertretungen gewählt. Die Verwaltung
obliegt auf dieser Ebene den Landesbezirksämter. Die staatliche Verwaltung ist ferner in 72 Landkreisämter unterteilt. Die unterste Stufe der
Selbstverwaltung bilden die Gemeinden.
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Wahlen
Das
Abgeordnetenhaus wird nach einem Verhältniswahlverfahren gewählt. Das ganze Staatsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis. Es gibt eine
Sperrklausel von 5 % für einzelne Parteien, für eine Koalition von zwei bis drei Parteien 7 % und für vier und mehr Parteien 10 %.
Der
Nationalrat kann mit einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten ein Abwahlverfahren des Präsidenten einleiten, welches aus einem
Volksentscheid besteht. Falls in diesem das Volk den Präsidenten bestätigt, wird damit automatisch das Misstrauen dem Nationalrat
ausgesprochen und dieser aufgelöst.
Judikative
Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und den allgemeinen Gerichten, die in drei Ebenen angelegt
sind. Es besteht ein zweistufiger Instanzenzug.
Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht ist als unabhängiges Verfassungsorgan ein spezielles Gericht in Fragen des Verfassungsrechts. Die
wichtigste Kompetenz des Gerichts besteht in der Außerkraftsetzung verfassungswidriger Gesetze. Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in
Kosice.
Allgemeine Gerichte
Das System der
Gerichte besteht aus dem Obersten Gericht der Slowakischen Republik in Bratislava, acht Landesbezirksgerichten, 54 Landkreisgerichten, dem
Höheren Militärgericht in Trencin und drei militärischen Bezirksgerichten in Bratislava, Banska Bystrica und Presov.
Sondergericht
Im Jahr 2004 wurde das Sondergericht eingerichtet, welches
zusammen mit einem Amt der Sonderstaatsanwaltschaft für Kriminalfälle im Bereich Korruption, Bestechung, besonders ernsthafte Finanz- und
Eigentumsstraftaten oder organisierte Kriminalität tätig ist. Die Zuständigkeit ist namentlich für bestimmte Personengruppen (z. B. Richter,
Inhaber hoher Staatsämter, Abgeordnete) sowie für bestimmte Arten von Straftaten auf dem ganzen Gebiet der Slowakei festgelegt. Das Gericht
siedelt in Pezinok.
Weitere Verfassungsorgane
Weitere
Verfassungsorgane sind die Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik, der Ombudsmann und die Oberste Kontrollbehörde der Slowakischen
Republik.
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