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Bratislava, Slowakei - Einreisedokumente, Aufenthalt, Zoll
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Kann ein deutscher Bürger mit einem Reisepass oder Personalausweis in die Slowakei ohne Visa
einreisen?
Ja, ein deutscher Bürger kann ohne Visa, aber mit einem gültigen Personalausweis (auch Reisepass) für eine Dauer bis zu 90
Tagen die Slowakei einreisen. Alle Dokumente müssen mindestens bis zum Datum der Ausreise gültig sein.
Abweichende Besonderheiten gelten,
wenn der Einreisende Jagd- oder Sportgewehre mit sich führt.
Kinder unter 15 Jahren müssen entweder im Reisepass der Eltern eingetragen sein
oder einen eigenen Kinderausweis mitführen.
Jugendliche ab 15 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass oder einen Kinderausweis
mit Lichtbild. (Kinderausweise können Sie sich bei den Behörden des eigenen Wohnsitzes ausstellen lassen)
Was macht ein deutscher Bürger, der sich in der Slowakei länger als 90 Tage aufhalten möchte?
Er muss sich
nach der Einreise bei einer Polizeistelle oder einem Ordnungsamt registrieren und dabei folgende Dokumente vorlegen:
1. gültigen
Reisepass
2. Bescheinigung über den Aufenthaltszweck (Die Bescheinigung erhalten Sie vom Arbeitgeber oder der Organisation, die Sie
eingeladen hat)
3. Bescheinigung über die Unterkunft in der Slowakei
4. Drei Lichtbilder ( Pass - Format )
Was ist bei der Einreise in die Slowakei mit einem Kraftfahrzeug zu beachten ?
Der Führerschein und der
Fahrzeugschein sind unbedingt im Original mitzuführen. Wichtig ist die Internationale Grüne Versicherungskarte - Sie dient
als Versicherungsnachweis und erleichtert bei einem Verkehrsunfall die Abwicklung.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise in die
Slowakei bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz - die Zahlungsmodalitäten in der Slowakei weichen stark von denen zum
Beispiel in Deutschland ab.
Bei einem sichtbaren Schaden an der Karosserie lassen Sie sich diesen bereits bei der Einreise bzw. an der
Unfallstelle in der Slowakei durch die Slowakische Polizei bestätigen. Ansonsten gibt es Probleme beim Verlassen des Landes.
Worauf muss man bei einer Einreise in die Slowakei mit einem Tier (Hund, Katze) achten ?
Bei der Einreise
in die Slowakei mit Hunde oder Katze ist es erforderlich, folgende Dokumente und Ausweise vorzulegen:
1. Bescheinigung über den
Gesundheitszustand des Tieres (nicht älter als 3 Tage vor der Einreise)
2. Internationaler Impfschein, in dem es bestätig worden ist,
daß
a) die Hunde gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und HCC
b) die Katzen gegen Tollwut und Paulenkopenie geimpft wurden.
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Zollbestimmungen (Stichpunkte zur Orientierung, bitte aktuell prüfen)
Reisebedarf
Gebrauchsgüter für den persönlichen Gebrauch sind zollfrei. Dieser Reisebedarf muß aber auch wieder ausgeführt werden.
Lebens- und Genußmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen
Gebrauch “unbegrenzt” mitgeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten dabei folgende
Mengen:
200 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak
10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter
Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.
Achtung !
Für mitgeführte
Waren aus Nicht-EU Ländern und für Waren aus Dutyfreeshops gelten niedrigere Mengen.
Ausfuhr
Für
die Ausfuhr von mehr als 50 Jahre alten Kunstgegenständen und Antiquitäte ist eine staatliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Aktuell
Es lohnt auf jeden Fall, sich über aktuelle Bestimmungen vor
der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.
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Im
nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der
Umsatzsteuer bei der Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet.
Diese Waren bleiben mit
der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates (Slowakei) belastet (Ursprungslandsprinzip).
Sie können also Waren in der Slowakei
einschließlich dortiger Umsatz/Mehrwertsteuer kaufen und der Vorgang ist damit abgabenrechtlich abgeschlossen.
Wert- bzw. mengenmäßige
Beschränkungen bestehen zollrechtlich seit 01. Mai 2004 nicht mehr. Auch sind Zollformalitäten nicht erforderlich.
Allerdings sind für
bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabakwaren, Alkohol, Kaffee, Mineralöl-Kraftstoff) mengenmäßige Richtwerte/Freimengen
vorgesehen.
Für die Einfuhr von Tabakwaren aus den Beitrittsstaaten im Rahmen des Reiseverkehrs gelten jedoch abweichende Freimengen.
Es lohnt auf jeden Fall, sich über aktuelle Bestimmungen vor
der Reise Informationen beim örtlichen Finanzamt oder beim Zoll einzuholen.
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